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Unterhalt bei langer Ehedauer

Judith Weidemann

Die Unterhaltsrechtsreform im Jahr 2008 traf gerade Ehegatten, die während der Ehe keiner oder nur einer geringen Erwerbstätigkeit nachgegangen waren, sondern sich um die Erziehung der Kinder und der Versorgung des Haushalts gekümmert haben, besonders hart.

Insbesondere Frauen, die ihre Lebensplanung auf den Bestand der Ehe in dieser Form aufgebaut hatten, wurden durch das geänderte Unterhaltsrecht nach der Scheidung umgehend in die Berufstätigkeit gezwungen. Die nacheheliche Solidarität wurde auf ein Minimum beschränkt. Diese Sturzgeburt im Unterhaltsrecht kam allerdings für die Betroffen unvorhersehbar und radikal zum Tragen.

Hier soll nun nachgebessert werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf sieht vor, dass geschiedene Frauen und Männer damit rechnen können, mehr und länger Unterhalt zu bekommen, wenn sie lange verheiratet waren. Es soll auch weniger auf einen erlittenen ehebedingten Nachteil, sondern vielmehr auf die Ehedauer ankommen. Insgesamt soll das Unterhaltsrecht entschärft werden.

Die Bundesregierung reagiert damit auf die Kritik an der damaligen Unterhaltsrechtsreform. Eine schematische Einstufung, ab wann von einer langen Ehedauer auszugehen ist, wird aber auch in dem neuen Gesetz nicht zu finden sein.

Für alle, denen also auf der Grundlage des seit 2008 geltenden Unterhaltsrechts Unterhalt versagt worden ist, könnte sich demnach eine Überprüfung des Unterhaltsanspruchs lohnen.

Verfasserin des Artikels ist Rechtsanwältin Judith Weidemann, zugleich Fachanwältin für Familienrecht

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