Zusammen treffen wir die richtigen Entscheidungen.

Das elterliche Bestimmungsrecht beim Volljährigenunterhalt

Judith Weidemann

Grundsätzlich ist der Barunterhalt für ein Kind durch die Zahlung einer Geldrente zu gewähren (§ 1612 Absatz 1 BGB).

Gemäß § 1612 Absatz 2 BGB steht den Eltern aber auch das Recht zu, dem Kind Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und Taschengeld zu gewähren und damit statt des Barunterhalts, den Naturalunterhalt zu leisten.

Dieses Bestimmungsrecht ergibt sich aus der Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber den Eltern, die durch die Unterhaltspflicht in besonderem Maße belastet werden.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat in seiner Entscheidung vom 21.05.2008 – 9 WF 116/08 – bestätigt, dass dem Willen des volljährigen Kindes über die Art seiner Lebensführung keinesfalls stärkere Bedeutung zukommt, als dem Gebot der Rücksichtnahme gegenüber den wirtschaftlichen Interessen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Die kindlichen Belange hätten nur Vorrang, wenn ein tief greifendes Zerwürfnis zwischen dem Kind und dem unterhaltspflichtigen Elternteil bestehen würde.

In dem zu entscheidenden Fall hatte das Kind vorgetragen, dass es den Erziehungsmethoden ihrer unterhaltspflichtigen Mutter, insbesondere bezüglich der Geschwister, kritisch gegenüberstehe und es daher nicht im Haushalt der Mutter leben könne.
Das OLG hat hierzu ausgeführt, dass derartige Streitigkeiten zwischen Kindern und Eltern in nahezu jeglichen familiären Verhältnissen vorkommen, diese aber kein tief greifendes Zerwürfnis darstellten, welches einen Vorrang der kindlichen Belange rechtfertigen würde.

Die wirksame Ausübung des elterlichen Bestimmungsrechts setzt eine Erklärung über die Bestimmung gegenüber dem Kind, eine Berechtigung des Erklärenden die Bestimmung auszuüben und die Wirksamkeit der Bestimmung voraus.

Unwirksam ist eine Bestimmung, die nicht ausreichend konkret, undurchführbar oder rechtsmissbräuchlich ist und auf die Belange des Kindes nicht ausreichend Rücksicht nimmt.

Verfasserin des Artikels ist Rechtsanwältin Judith Weidemann, zugleich Fachanwältin für Familienrecht

Letzte Beiträge

16.03.2023
Wenn der Unterhaltsberechtigte eigene Einkünfte verschweigt - Der Unterhalt eines Ehegatten kann gemäß § 1579 ... mehr lesen

31.08.2022
Das gemeinsame Mietverhältnis der Ehegatten nach der Trennung - Trennen sich die Ehegatten und verlässt ... mehr lesen

29.08.2022
Scheidung mit einem Anwalt - In meiner Beratungspraxis kommen die Rechtsuchenden häufig mit dem Wunsch: ... mehr lesen

10.12.2020
Änderungen beim Kindesunterhalt ab 01.01.2021 - Kindesunterhalt ab 1.1.2021 - Ab 01.01.2021 gibt es Änderungen bei ... mehr lesen