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Umgang

Judith Weidemann

Wechselmodell auf dem Prüfstand

Nur ein geringer Anteil der Trennungs- und Scheidungskinder in Deutschland lebt in dem so genannten Wechsel- oder Doppelresidenzmodell.

Wenn noch vor einigen Jahren diese paritätische Ausgestaltung des Aufenthalts von Trennungskindern bei beiden Eltern als wünschenswert angesehen worden ist, gerät es bei den Fachleuten zunehmend in Kritik. Hauptkritikpunkt ist vor allem die Tatsache, dass das Kind durch den ständigen Aufenthaltswechsel seine Lebensverhältnisse nicht ausreichend gestalten kann und ihm insoweit eine feste Orientierung fehlt – es nicht weiß, wo sein Zuhause ist. Auch ein unterschiedlicher Erziehungsstil der Eltern kann zu Irritationen beim Kind führen. Zwar kann das im Wechselmodell lebende Kind die Bindung zu beiden Elternteilen gleichermaßen aufrecht erhalten, andererseits hat es aber keinen festen Lebensmittelpunkt. Hinzu kommt, dass die Eltern aufgrund des häufigen Aufenthaltswechsels gezwungen sind, viel miteinander abzusprechen und sich häufig zu sehen, was gerade in der Zeit kurz nach der Trennung oftmals schwierig für sie ist. Das Wechselmodell fordert den Eltern ein sehr hohes Maß an Kooperations-, Kommunikations- und Kompromissbereitschaft ab.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat in seiner Entscheidung vom 12.01.2010 – 11 UF 251/09 – festgestellt, dass das Wechselmodell dem Wohle des Kindes nicht entspricht, wenn die Eltern nicht bereit und in der Lage sind, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren. Die aus der mangelnden Bereitschaft der Eltern erwachsenen Belastungen für das Kind überwiegen und sind nach Ansicht des Gerichts mit dem Kindeswohl nicht vereinbar.

Verfasserin des Artikels ist Rechtsanwältin Judith Weidemann, zugleich Fachanwältin für Familienrecht